KS-West e.V.

Frostwiderstandsfähigkeit

Kalksandsteine, die der Witterung ausgesetzt sind (z.B. in der Verblendschale von zweischaligem Mauerwerk), müssen frostwiderstandsfähig sein. Der Nachweis dieser wichtigen Eigenschaft erfolgt nach einem in DIN V 106 definierten Prüfverfahren, bei dem die Steine einer extremen Beanspruchung (25 Frost-Tau-Wechsel bei KS Vm bzw. sogar 50 Frost-Tau-Wechsel bei KS Vb) ausgesetzt werden. Die Temperatur wechselt im Verlauf der Prüfung, die mit einer optischen Beurteilung abschließt, zwischen -15 °C und + 20 °C.

KS-Lexikon

Infomaterial

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