KS-Mauersteine
KS-Vormauersteine (KS Vm) nach DIN V 106
KS-Vormauersteine (KS Vm) nach DIN V 106 sind frostwiderstandsfähige Kalksandsteine (25-facher Frost Tau-Wechsel) mindestens der Festigkeitsklasse 10.
KS-Vormauersteine (KS Vm) nach DIN V 106 sind frostwiderstandsfähige Kalksandsteine (25-facher Frost Tau-Wechsel) mindestens der Festigkeitsklasse 10.
KS-Verblender (KS Vb) nach DIN V 106 sind frostwiderstandsfähige Kalksandsteine mindestens der Festigkeitsklasse 16. An sie werden bezüglich der Frostwiderstandsfähigkeit (50 Frost-Tau-Wechsel), Ausblühungen und Verfärbungen sowie Grenzabmaße erhöhte Anforderungen gestellt. Für die Herstellung der KS-Verblender werden besonders ausgewählte Rohstoffe verwendet. KS-Verblender müssen werkseitig frei sein von schädlichen Einschlüssen oder anderen Stoffen, die später zu Abblätterungen, Kavernenbildung und anderen Gefügestörungen sowie zu Ausblühungen und Verfärbungen führen können, die das Aussehen der unverputzten Wände dauerhaft beeinträchtigen.
KS-Verblender sollen eine kantensaubere Kopf- und eine kantensaubere Läuferseite haben.
Bei einsteindickem, doppelseitigem Sichtmauerwerk werden erhöhte Anforderungen gestellt. Gegebenenfalls sind die KS-Verblender auf der Baustelle vorzusortieren.
An das Aussehen und die Kantenbeschaffenheit von KS-Steinen nach DIN V 106 werden grundsätzlich keine besonderen Anforderungen gestellt. Dies gilt für alle Steinfestigkeitsklassen, auch bei Anlieferung per Kranwagen bandagiert oder folienverpackt. Es empfiehlt sich deshalb, für Sichtmauerwerk grundsätzlich KS-Verblender vorzusehen.
KS-Verblender, die in Verblendschalen von zweischaligem Mauerwerk eingesetzt werden, sind teilweise werkseitig mit einer Imprägnierung vorbehandelt. Sie dürfen eine Steinbreite von ‹ 115 mm haben. KS-Verblender mit bruchrauer oder bossierter Oberfläche verleihen dem KS-Sichtmauerwerk ein besonderes Aussehen. KS-Verblender mit einer Steinbreite von 10 mm < d ‹ 90 mm, die für Fassadenbekleidungen verwendet werden, werden als Riemchen bezeichnet.
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eine Läuferseite
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1) Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.