Nachträgliche Verfugung
Bei der nachträglichen Verfugung ist die Fuge entsprechend DIN 1053-1 mindestens 1,5 cm tief und flankensauber beim Aufmauern auszukratzen. Der Fugenmörtel wird in einem späteren Arbeitsgang hohlraumfrei so eingebracht, dass die Fugen mit der Vorderkante der Steine bzw. des Mauerwerks bündig abschließen.
Ausführung: Die Fugen des Sichtmauerwerks säubern und gründlich vornässen, den erdfeuchten bis plastischen Fugenmörtel mit einer Fugenkelle hohlraumfrei mit der Fugkelle einbringen und verdichten, Lager- und Stoßfugen gut miteinander verbinden und auf gute Flankenhaftung des Mörtels an den Steinen achten. Das frische Sichtmauerwerk ist vor starkem Regen und starker Sonneneinstrahlung zu schützen und bei sommerlicher trockener Witterung ggf. mit Wasser zu besprühen. Fugenmörtel nicht über die Verblendsteine wischen.
Um ein gleichmäßiges Fugenbild zu erzielen, sollte die nachträgliche Verfugung nur bei günstiger trockener Witterung ausgeführt werden. Bei weißem Fugenmörtel ist weiterhin darauf zu achten, dass nicht durch ungeeignetes Werkzeug Stahlabrieb die weißen Fugen dunkel verfärbt. Es sollte z.B. eine Fugkelle aus nicht rostendem Stahl verwendet werden.
Nachträgliche Verfugung

