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News | Klima, Energie und Umwelt
25.06.2026

Aktionsplan Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Das seit Monaten angekündigte Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirt-schaftsstrategie (NKWS) wurde am 3. Juni 2026 von der Bundesregierung verabschiedet. Das Aktionsprogramm zur NKWS umfasst folgende Maßnahmen, deren Umsetzung bis Ende 2027 erfolgen soll:

Kreislaufwirtschaft: Aktionsplan der Bundesregierung beschlossen
Der Aktionsplan zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie soll Ressourcenschonung, Sekundärrohstoffe und zirkuläres Wirtschaften stärken. Für die Baustoffindustrie sind insbesondere Vorgaben zu Ersatzbaustoffen, öffentlicher Beschaffung und CO₂-Minderung relevant.
  • Einrichtung einer Dialogplattform zum Erfahrungsaustausch mit relevanten Stakeholdern.
  • Einrichtung eines neuen Förderprogramms „Zukunft Kreislaufwirtschaft“ zur Förderung von Pilotanlagen und Start-Ups. Darüber hinaus Förderung von Investitionen, bei denen die Kreislaufwirtschaft zur CO2-Emissionsreduktion beiträgt.
  • Die öffentliche Beschaffung des Bundes soll zukünftig auch der Kreislaufwirtschaft helfen. Der Einsatz von Sekundärstoffen soll gesteigert werden. Der Primärrohstoffverbrauch soll durch Leichtbau sowie serielles und modulares Bauen reduziert werden.
  • Eine einzurichtende Koordinierungsstelle soll die Digitalisierung der Kreislaufwirtschaft als zentraler Anlaufpunkt unterstützen. Es sollen industrielle Datenökosysteme aufgebaut, die zu einem „Circular
  • Economy Information Ecosystem“ vernetzt werden.
  • In Bezug auf kritische Rohstoffe unterstützt die Bundesregierung den Critical Raw Materials Act und den RESourceEU Action Plan.
  • Ein Runder Tisch soll eingerichtet werden, um einen Dialog über die Reduzierung des Brandrisikos durch Lithium Batterien zu führen.
  • Das Kreislaufwirtschaftsgesetz soll an das EU-Recht angepasst werden. Die Ersatzbaustoffverordnung soll novelliert werden. Die Deponieverordnung soll weiterentwickelt werden.
  • Das nationale Verpackungsrecht soll an die EU-Verpackungsverordnung angepasst werden.
  • Der Anteil an Kunststoffrezyklaten soll gesteigert werden, indem die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung schneller erreicht werden.
  • Auf EU-Ebene sollen Rechtssetzungsverfahren vorangetrieben werden, mit denen die Instrumente der Kreislaufwirtschaft weiterentwickelt werden.
  • Durch Kooperationen mit internationalen Partnern soll die Weltwirtschaft zirkulär und ressourceneffizient werden.
  • Neben Dialogen zur Kreislaufwirtschaft sind auch Sekundärrohstoffpartnerschaften vorgesehen.
  • Mit dem Förderprogramm „Nachhaltige erneuerbare Ressourcen“ fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium Projekte im Bereich der Bioökonomie.

Beim Aktionsprogramm geht es zusammenfassend vorrangig um die Anpassung des nationalen Rechts an europäische Rechtsvorschriften und die Einrichtung von Förderprogrammen, was absolut erforderlich ist.