Beitrag des Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
Die Bundesregierung arbeitet zurzeit an einem neuen Klimaschutzprogramm zur Einhaltung der gesetzlichen Klimaziele. Das federführende Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat dazu im Dezember 2025 ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren gestartet und dazu eingeladen, sich aktiv mit Vorschlägen in die Erarbeitung des Klimaschutzprogramms einzubringen.
Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Das Klimaschutzgesetz des Bundes gibt hierfür klare Zwischenziele vor:
- Bis 2030 sollen die Emissionen 65 % gegenüber 1990 sinken
- Bis 2040 um mindestens 80 %
Anfang Januar 2026 hat der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs) ein Positionspapier zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung aufgestellt und dazu aufgerufen, die Vorschläge des bbs zu kommentieren bzw. durch weitere Anmerkungen zu ergänzen. Diesem Aufruf sind der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. (BV KSI) und der Bundesverband Porenbetonindustrie e.V. (BVP) aktiv nachgekommen.
Folgende seitens des BV KSI und BVP eingereichte Anmerkungen wurden in das bbs Positionspapier aufgenommen, was unsererseits außerordentlich begrüßt wird:
Energieversorgung:
- Damit die in den Unternehmen geplanten Vorhaben im Zuge der Dekarbonisierung umgesetzt werden können, sind wettbewerbsfähige Stromkosten ein entscheidender Standortfaktor.
- Entlastungsmöglichkeiten, wie z. B. der Industriestrompreis, müssen dabei an alle Branchen mit hohem Energieeinsatz adressiert sein und nicht nur an Unternehmen, welche in die sog. KUEBLL-Liste aufgenommen wurden.
Carbon-Management:
- Berücksichtigung der natürlichen Aufnahme von CO2 (Recarbonatisierung) bei der CO2-Bilanzierung von Baustoffen als Beitrag zur Einhaltung der Ziele im Klimaschutzgesetz
Die Stellungnahme seitens des bbs wurde fristgerecht zum 13. Januar 2026 beim BMUKN eingereicht.
Das Klimaschutzprogramm wird im weiteren Vorgehen vervollständigt und in der Bundesregierung abgestimmt. Das Programm soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis spätestens März 2026 vorgelegt und im Bundeskabinett beschlossen werden.
