KS West e.V.
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Klima, Energie und Umwelt
28.01.2026

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Mit der Bundesförderung Industrie- und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Gefördert werden sollen Vorhaben, die sich mit der Dekarbonisierung sowie der damit verbundenen Speicherung und Nutzung von CO2 befassen.

Das Ziel der Förderrichtlinie BIK ist es, 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 einzusparen. 

Gefördert werden Vorhaben zur

  1. Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 1)
  2. Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 2)

Für die Unternehmen der Kalksandstein- und Porenbetonindustrie ist das Modul 1 von Interesse.

Investitionsvorhaben (Modul 1)

Im Teilmodul 1 werden Investitionsvorhaben auf Basis von Artikel 36 AGVO gefördert, die zu einer Verringerung der direkten Treibhausgasemissionen der geförderten Anlage oder Prozessschritte um mindestens 40 Prozent gegenüber der Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung führen.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 Millionen Euro pro Unternehmen. Die Förderintensität beläuft sich auf bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einer hundertprozentigen Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen (außer bei Biomassevorhaben) steigt die Förderintensität auf bis zu 50 Prozent.

Am 6. Januar 2026 hat das BMWE den zweiten Förderaufruf innerhalb des Moduls 1 (Dekarbonisierung der Industrie) veröffentlicht, siehe Förderrichtlinie für die BIK.

Förderinteressierte können bis zum 28. Februar 2026 beim Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) Skizzen einreichen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die durch innovative Investitions- und Forschungsvorhaben, die Treibhausgasemissionen industrieller Prozesse weitgehend und dauerhaft reduzieren. Dies umfasst z. B. Investitionen in Anlagen zur treibhausgasarmen oder -neutralen Produktion von Kalksandstein und Porenbeton. 

Antragsberechtigte Unternehmen können dabei Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Partner mit einbinden. 

Die Förderintensität beträgt bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien. Sie erhöht sich für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte, für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte.

Die Fördersummen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des KEI.