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Förderrichtlinie Industriestrompreis veröffentlicht
Am 16. April 2026 hat die EU-Kommission das deutsche Industriestrompreis-konzept mit einem Umfang von 3,8 Mrd. € beihilferechtlich genehmigt. Der ab dem 1. Januar 2026 geplante, auf drei Jahre befristete Industriestrompreis, soll besonders stromintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen entlasten.
Beschlossen ist eine Absenkung des Strompreises auf 5 cent/kWh für 50 % des Verbrauchs (ohne Steuern, Abgaben und Umlagen).
Anfang Mai 2026 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) die fertige ISP-Förderrichtlinie (ISP-FRL) vorgelegt. Sie wurde bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit in Kraft.
Nachfolgend sind die wesentlichen neuen Informationen aus der ISP-FRL zusammengefasst:
- Antragsverfahren startet Anfang 2027:
- Der ISP ist für jedes der drei Abrechnungsjahre separat zu beantragen
- Das für den Vollzug zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) will alle erforderlichen Informationen rechtzeitig auf seiner Homepage zur Verfügung stellen
- Die Beantragung wird digital über die Förderzentrale Deutschland erfolgen
- Referenzpreis für 2026:
- Der für die Berechnung der Stromkostenentlastung ausschlaggebende Referenzpreis liegt bei 87,44 €/MWh
- Der Zielpreis darf nicht weniger als 50 €/MWh betragen
- Diese Vorgabe ergibt für das Jahr 2026 schließlich einen Differenzpreis von 37,44 €/MWh. Dieser wird mit 50 % der im Jahr 2026 verbrauchten Strommenge multipliziert
- Breite Anerkennung von Gegenleistungen bleibt erhalten:
- Mindestens 50 % der gewährten Entlastung müssen binnen 48 Monaten nach Erhalt in Dekarbonisierungsmaßnahmen (sog. Gegenleistungen) reinvestiert werden (es zählt der Zeitpunkt der Inbetriebnahme)
- Umsetzungsbeginn:
- Ein Projektstart ist bereits im Jahr 2026 möglich (grundsätzlich ist der Beginn des jeweiligen Abrechnungsjahres ausschlaggebend). Kosten, die bereits vor dem Abrechnungsjahr 2026 entstanden sind, können nicht geltend gemacht werden
- Aufnahme weiterer Teilsektoren:
- Wie berichtet sind innerhalb der Baustoff-Steine-Erden-Industrie nicht alle Sektoren ISP-beihilfeberechtigt
- In erster Linie werden die Sektoren vom ISP profitieren können, welche einem der beihilfefähigen 91 Wirtschaftszweige (z. B. Stahl, Chemie, Glas, Keramik, Kunststoff, Gummi) der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL; Teilliste 1 des Anhangs I) angehören
- Die Kalksandstein- und Porenbetonindustrie sind dort nicht aufgeführt
