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News | Klima, Energie und Umwelt
30.06.2025

Novellierung und Vereinfachung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) –  1:1 Umsetzung nach der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) „Was würde das für die Kalksandsteinindustrie bedeuten?“

Die neue schwarz-rote Regierung plant eine 1:1 Umsetzung des nationalen EnEfG/EDL-G nach der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED). Im Folgenden werden die Vorgaben des EnEfG/EDL-G im Vergleich zu den Vorgaben der EED vorgestellt. Ebenso wird die Bedeutung einer 1:1 Umsetzung des EnEfG/EDL-G nach der EED für die Kalksandsteinindustrie erläutert. - Energieeffizienzziele - Energiemanagementsysteme (EnMS) und Audits - Abwärme

Die neue schwarz-rote Regierung plant eine 1:1 Umsetzung des nationalen EnEfG/EDL-G nach der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED).

Im Folgenden werden die Vorgaben des EnEfG/EDL-G im Vergleich zu den Vorgaben der EED vorgestellt. Ebenso wird die Bedeutung einer 1:1 Umsetzung des EnEfG/EDL-G nach der EED für die Kalksandsteinindustrie erläutert.

1. Energieeffizienzziele 

Vorgabe – EnEfG

- Senkung des Endenergieverbrauchs um 26,5 %

- Senkung des Primärenergieverbrauchs um 39,3 %

- Einsparziel des Endenergieverbrauchs bis 2045 von 45 %

Vorgabe – EED

- Senkung des Endenergieverbrauchs um 11,7 %

- Senkung des Primärenergieverbrauchs um 18,1 %

- Kein Einsparziel bis 2045

Fazit: 

Sollten die Vorgaben der europäischen EED umgesetzt werden, würde dies eine deutliche „Abmilderung“ der prozentualen Vorgaben zur Senkung des Energieverbrauchs gegenüber den Vorgaben des nationalen EnEfG bedeuten. 

Somit wären die Mitgliedsunternehmen der Kalksandsteinindustrie weniger stark von „strengen“ Vorgaben zur Senkung des Endenergieverbrauchs betroffen, was zu begrüßen ist. 

2. Energiemanagementsysteme (EnMS) und Audits 

Vorgabe – EnEfG/EDL-G

- Schwellenwerte: 7,5 GWh (EnMS) / 2,5 GWh (Audit) 

- Fristen: EnMS bis 18.07.2025 / Audit nach 20 Monaten 

- Ausnahme vom Audit für KMU

- Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für EnMS und Audit plus Zertifizierung

Vorgabe – EED

- Schwellenwerte: 23,6 GWh (EnMS) / 2,77 GWh (Audit) 

- Fristen: EnMS bis 11.10.2027 / Audit bis 11.10.2026 

- Keine Ausnahme vom Audit für KMU

- Pflicht für Umsetzungspläne nur für Audits, nicht EnMS, keine Zertifizierung

Fazit:

Die geplanten Umsetzungen der Vorgaben der europäischen EED sind bezüglich der Einrichtung eines EnMS und Audits im Vergleich zu den Vorgaben des EnEfG zu begrüßen.

Die Mitgliedsunternehmen der Kalksandsteinindustrie würden von einer Erhöhung des Schwellenwertes zur Einrichtung eines EnMS von 7,5 GWh auf 23,6 GWh deutlich profitieren und wären damit größtenteils von der Pflicht zur Einrichtung eines EnMS befreit. Ebenso die marginale Erhöhung des Schwellenwertes zur Einrichtung von Audits von 2,5 GWh auf 2,77 GWh würde bei vereinzelten Unternehmen zu einer Befreiung der Pflichten zur Erstellung eines Audits führen.

Die vorgesehenen Maßnahmen kommen aber deutlich zu spät!

Der Großteil der Mitgliedsunternehmen hat bereits ein EnMS implementiert, da derzeit eine Frist bis zum 18.07.2025 gilt. Positiv wäre die Erhöhung der Schwellenwerte für Unternehmen, die erst ganz aktuell unter die Pflichten zur Einrichtung eines EnMS fallen bzw. für die Befreiung der Unternehmen zur Einrichtung eines EnMS in den Folgejahren.

Die Verlängerung der Frist zur Einrichtung eines EnMS vom 18.07.2025 auf den 11.10.2027 ist zwar positiv, für die meisten Unternehmen kommt aber auch diese Maßnahme deutlich zu spät. Wie erwähnt, haben die meisten Unternehmen bereits ein EnMS eingerichtet.

Da der Großteil der Mitgliedsunternehmen der Kalksandsteinindustrie zur Gruppe der KMU gehört, ist der geplante Wegfall der „Ausnahme vom Audit für KMU“ negativ zu bewerten. Bisher sind die KMUs nach dem nationalen EnEfG bzw. EDL-G von der Auditpflicht befreit.

Zu begrüßen ist dagegen ein möglicher Wegfall der Pflicht zur Erstellung von Umsetzungsplänen von Energieeinsparmaßnahmen nach den Vorgaben der EED.

Für die Mitgliedsunternehmen der Kalksandsteinindustrie würde zusammenfassend eine 1:1 Umsetzung der Vorgaben des EnEfG/EDL-G nach der EED zu deutlichen Erleichterungen der Pflichten zur Einrichtung eines EnMS führen.

3. Abwärme 

Vorgabe – EnEfG

- Pflicht zur Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Plattform für Abwärme (PfA) 

- Verpflichtung von Unternehmen zur Übermittlung und Veröffentlichung entsprechender Daten auf der PfA (Schwellenwert von 2,5 GWh) 

Vorgabe – EED

- Einrichtung einer Plattform wird empfohlen

- Lediglich Rechenzentren müssen Informationen über Abwärmenutzung übermitteln

Fazit:

Eine Umsetzung der Vorgaben der EED würde allgemein deutliche Erleichterungen für die Unternehmen der Kalksandsteinindustrie bezüglich der Abwärmemeldung an die PfA mit sich bringen. 

Aufgrund der greifenden Standortschwelle ab 800 MWh/a ist ein Großteil der Mitgliedsunternehmen der Kalksandsteinindustrie von der Pflicht zur Abwärmemeldung an die PfA nicht betroffen. Für die Mitgliedsunternehmen, welche aber nicht unter die Standortschwelle fallen und daher zur Abwärmemeldung verpflichtet sind, wären die geplanten Vorgaben nach der EED sehr zu begrüßen, nach denen zukünftig lediglich Rechenzentren ihre Abwärme melden müssen.